Besteuerung der öffentlichen Hand;
Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen des § 2b UStG

Recht

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen zu dem Entwurf des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen des § 2b UStG Stellung genommen. Die Stellungnahme beschränkt sich zunächst auf die vorrangig zu klärenden grundsätzlichen Fragen. Aus kreislicher Sicht sind insbesondere die geforderten Klarstellungen zum Abfallbereich, zu „verwaltungsunterstützenden Hilfstätigkeiten“ sowie zur Zusammenarbeit von Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden hervorzuheben.

Die Frist zum Ziehen der Option, das bis zum 31. Dezember 2015 geltende Recht in einem Übergangszeitraum weiter anwenden zu können, läuft bekanntlich am 31. Dezember 2016 aus. Seitens der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages wird nach wie vor empfohlen, im Regelfall von der Option Gebrauch zu machen, soweit nicht besondere Gründe vor Ort für eine frühere Anwendung des neuen § 2b UStG sprechen.

LKT-Rundschreiben Nr. 540/2016 [PDF-Dokument: 50 kB]

02.11.2016